Info
Schulgeld
Die Evangelische Grundschule im Rochlitzer Land unterliegt als Freie Schule dem Sächsischen Gesetz für Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG). Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Eltern der Kinder, die in Freien Schulen unterrichtet werden, sich in angemessener Form an der Finanzierung beteiligen. Deshalb wird derzeitig pro Kind ein Schulgeld in Höhe von 674,47 Euro jährlich erhoben, das aus haushaltstechnischen Gründen in 12 Monatsraten von jeweils 56,20 Euro zu zahlen ist. Das Schulgeld ist für jedes Schuljahr jeweils ab Monat August bis zum Juli des Folgejahres zu zahlen, da so offiziell der Anfang und das Ende des Schuljahres festgelegt sind. Für den Schulträger ist dieses Schulgeld ein wichtiger Baustein zur Finanzierung der Schule.
In besonderen sozialen Fällen (z. B. wenn das Jugendamt die Elternbeiträge für den Hort / die Kindertagesstätte übernimmt) wird ein reduziertes Schulgeld erhoben.
Das Schulgeld ist keine Spende, sondern gilt als Sonderausgabe in Ihrer Steuererklärung.
Klassenstärke
Die Klassenstärke beträgt bei uns in der Regel 22 Kinder - deswegen sollte nicht zu lange mit der Anmeldung gezögert werden!
Schulordnung
Ohne Regeln geht es nicht! Damit das Schulleben in der Gemeinschaft gut gelingt, halten sich bitte alle an unsere Schulordnung.
Schülertransport
Die Beförderung der Schüler unserer freien Schule ist in die Regelungen des Landkreises Mittelsachsen eingebunden. Es gilt die Schülerbeförderungssatzung des Landkreises, welche auch eine Eigenbeteiligung der Eltern an den Transportkosten (zurzeit 65 € pro Schuljahr) vorsieht.
Demnach ist die Landkreisverwaltung für die Festlegung der Art, der Routen und der Transportunternehmen zuständig. Als Schule und Schulträger haben wir keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Behörde, versuchen aber, durch sachliche Zusammenarbeit Probleme rechtzeitig zu erkennen und gemeinsam mit der Landkreisverwaltung zu lösen. Bitte beachten Sie, dass Hortkinder automatisch aus den Rücktouren herausgenommen werden und auch tageweise nicht nach Hause befördert werden können.
Die Beauftragte des Schulvereins für die Schülerbeförderung ist
Frau Kerstin Werner, Tel 037202-4887.
Bitte nehmen Sie zuerst Kontakt mit Frau Werner auf, wenn Sie Fragen haben und wenden Sie sich bitte nicht direkt an die Landkreisverwaltung.
Im Verhinderungsfall (Krankheit...) ist eine kurze Mitteilung an das jeweilige Busunternehmen notwendig, die Fahrer sind sonst angehalten, auf die Kinder zu warten.
Speisenversorgung
In der Mittagspause wird warmes Essen durch die Speisefirma SERVITO Haenchen-Dienstleistungs GmbH angeboten. Den Eltern steht frei, ob sie von diesem Angebot Gebrauch machen.
Die Kinder können zwischen zwei warmen Mahlzeiten und einem Salatangebot auswählen. Die Essenbestellungen sind bis jeweils 15. des Monats für den Folgemonat bei der Speisefirma vorzunehmen.
Zu- und Abbestellungen sind täglich bis 8.00 Uhr möglich.
HW Dienstleistungs GmbH
Plautstraße 31 a
04179 Leipzig
Tel 0341-442 90 23
Fax 0341-442 90 24
Mail hwleipzig@haenchen.com
Essenbestellung über Internet unter
www.bestellung.haenchen.com








